Jedes Jahr im Frühjahr verschickt die WBG Anträge auf Wohnungsbauprämie (WOP) an die Mitglieder, die im vergangenen Jahr Genossenschaftsanteile eingezahlt haben.
Die Zahlung der WOP für Genossenschaftsmitglieder für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen an Wohnungsgenossenschaften ist eine Sonderregelung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes. Sie stellt eine staatliche Förderung dar, die Mitglieder für ihre Beteiligung an Genossenschaften erhalten. Voraussetzung für die Prämienzuteilung ist, dass die Zahlung der Genossenschaftsanteile im Zusammenhang mit der Nutzung einer genossenschaftlichen Wohnung steht.
Prämienbegünstigt sind allerdings nur Aufwendungen für den ersten Erwerb von Anteilen. Bei Übertragung des Geschäftsguthabens und Zahlung an den Übertragenden kann ein übernehmendes Mitglied keine WOP beantragen. Die Höhe der Prämie richtet sich nach den geleisteten Einzahlungen, jedoch bei allein Veranlagten höchstens 10 % bis zu einem Höchstbetrag von 700 € und bei gemeinsam Veranlagten bis zu einem Höchstbetrag von 1400 €.
Die ausgefüllten Anträge sind in unserer Hauptgeschäftsstelle einzureichen. Unsererseits erfolgt dann die Einreichung der Anträge beim Finanzamt. Bei Gewährung der Prämie durch das Finanzamt wird diese dem Geschäftsguthaben des Mitgliedes gutgeschrieben.
Das Mitglied kann erst über die ihm gewährte WOP verfügen, wenn ihm das Geschäftsguthaben beim Ausscheiden aus der Genossenschaft ausgezahlt wird.