Organe der Genossenschaft
Die Vertreterversammlung ist das oberste Organ der Genossenschaft. Sie besteht aus den gewählten Vertretern der Mitglieder und hat die gleichen gesetzlichen Zuständigkeiten wie eine Mitgliederversammlung. Den Vertretern gegenüber haben der Vorstand und der Aufsichtsrat Rechenschaft über ihre Tätigkeit abzulegen.
Die Vertreterversammlung wählt den Aufsichtsrat, der bei der WBG Wittenberg aus sieben Personen besteht. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei seiner Geschäftsführung in allen Zweigen der Verwaltung zu überwachen und sich über die Angelegenheiten der Genossenschaft zu informieren, insbesondere über die Unternehmensplanung sowie auch über die Risiken der künftigen Entwicklung. Der Aufsichtsrat wahrt die Interessen der Mitglieder gegenüber dem Vorstand.