Die WBG Wittenberg eG

Zahlen und Fakten

Unsere Genossenschaft wurde am 15. August 1954 gegründet. Als eines der führenden Wohnungsunternehmen im Landkreis Wittenberg können wir heute eine Bilanzsumme von ca. 70 Millionen Euro verzeichnen.

Ein Team von 16 Vollzeitbeschäftigten, 4 Teilzeitkräften und 4 Auszubildenden bewirtschaftet rund 2.800 Wohnungen, 1.000 Garagen und PKW-Stellflächen, 720 Fahrradgaragen sowie 16 Gewerbeeinheiten.

Vorrangiges Ziel der Genossenschaft ist die Instandhaltung und Modernisierung des eigenen Bestandes. Wir wollen unseren Mitgliedern ein behagliches, sicheres und preisgünstiges Wohnen gewährleisten.

Leistungsübersicht unserer Photovolatikanlagen

(Stand 31.12.2021)

erzeugte Energie
14.131 MWh
CO2-Einsparung
8.337 Tonnen

Der genossenschaftliche Gedanke

Selbsthilfe - Selbstverantwortung - Selbstverwaltung

Eine Genossenschaft ist der Zusammenschluss gleichgesinnter Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zieles.
Das Ziel von Wohnungsbaugenossenschaften ist die Bereitstellung von günstigen und bezahlbaren Wohnungen.

In Genossenschaften gilt grundsätzlich: Es hat nicht der das Sagen, wer die meisten Anteile erwirbt, sondern jedes Mitglied hat eine Stimme - mit der es die Entscheidungen über das Wohl und Wehe seiner Genossenschaft beeinflussen kann.

Genossenschaften verbieten es sich, mit dem "Gut Wohnung" zu spekulieren oder höchstmögliche Gewinne zu erwirtschaften.

Geschäftliche Überschüsse werden in die Wohngebäude und das Wohnumfeld investiert. Genossenschaften waren und sind auch in der Zukunft eine verlässliche Antwort auf gesellschaftliche Veränderungen.

Die WBG Wittenberg eG als Genossenschaft steht für:

  • lebenslanges Wohnrecht
  • günstige, stabile Mieten
  • hohe Wohnqualität
  • Serviceleistungen

Organe der Genossenschaft

Die Vertreterversammlung ist das oberste Organ der Genossenschaft. Sie besteht aus den gewählten Vertretern der Mitglieder und hat die gleichen gesetzlichen Zuständigkeiten wie eine Mitgliederversammlung. Den Vertretern gegenüber haben der Vorstand und der Aufsichtsrat Rechenschaft über ihre Tätigkeit abzulegen.

Die Vertreterversammlung wählt den Aufsichtsrat, der bei der WBG Wittenberg aus sieben Personen besteht. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei seiner Geschäftsführung in allen Zweigen der Verwaltung zu überwachen und sich über die Angelegenheiten der Genossenschaft zu informieren, insbesondere über die Unternehmensplanung sowie auch über die Risiken der künftigen Entwicklung. Der Aufsichtsrat wahrt die Interessen der Mitglieder gegenüber dem Vorstand.