So klappt's mit dem Nachbarn

Tipps für ein tolerantes und rücksichtsvolles Zusammenleben

Kein Zusammenleben funktioniert ohne Regeln. Die Hausordnung regelt das rücksichtsvolle Zusammenleben in einer Mietergemeinschaft. Wenn Sie ein paar Dinge beherzigen, werden Sie unnötige Probleme mit anderen Mietern vermeiden und einem rücksichtsvollen, nachbarschaftlichen Zusammenleben steht nichts im Wege.

Grüßen nicht vergessen

Lächeln, Grüßen und ein kleiner Smalltalk sind die Grundsteine für einen guten Kontakt zu Ihren Nachbarn.

Musik hören und Musizieren in der Wohnung

Achten Sie darauf, in Zimmerlautstärke Musik zu hören. Vereinbaren Sie einvernehmlich mit Ihrem Nachbarn, wann musiziert werden darf. Manchmal sind Kopfhörer schon die ideale Lösung

Das sagt die Hausordnung:

Das Musizieren in der Wohnung ist grundsätzlich gestattet, solange die allgemeinen Ruhezeiten eingehalten werden:

Mittagsruhe von Montag bis Samstag 12.00 - 14.00 Uhr
Nachtruhe von 19.00 - 7.00 Uhr
Sonn- und Feiertage

Wenn das Musizieren nicht in Zimmerlautstärke möglich ist, muss die Spielzeit auf 1,5 Stunden pro Tag begrenzt werden. Das Spielen bei geöffnetem Fenster, auf dem Balkon oder im Freien ist nicht gestattet.

Feiern

Kündigen Sie Partys und Geburtstagsfeiern bei Nachbarn an. Aber beachten Sie, dass ein Aushang im Treppenhaus über die stattfindende Party letztlich nur an das Verständnis der Nachbarn appelliert. Nichtsdestotrotz setzt eine Ankündigung die gesetzlichen Bestimmungen nicht außer Kraft.

Noch besser ist, wenn der Gastgeber die Nachbarn gleich mit zur Party einlädt. Denn wer selbst mitfeiert, wird sich nicht über den Lärm beschweren.

Verabschieden Sie sich von Gästen in den Abendstunden und nachts am besten noch in der Wohnung, dann gibt es nicht unnötig Lärm im Treppenhaus.

Fußbodenbelag

Verwenden Sie bei harten Fußbodenbelegen (Laminat) am besten Schuhe mit weicher Sohle.

Arbeiten im Haushalt

Erledigen Sie geräuschvolle Hausarbeiten (Wäsche waschen, Putzen, Staubsaugen) sowie ruhestörende Handwerksarbeiten nicht in den Abend- und Nachtstunden.

Gegenstände im Treppenhaus

Das Treppenhaus und andere gemeinschaftlich genutzte Räume sind nicht als Abstellraum zu nutzen (s. Beitrag Streitfall Hausflur).

Lärm im Treppenhaus

Spielen und lautes Rennen im Treppenhaus und anderen gemeinschaftlich genutzten Räumen ist nicht gestattet, da die Geräusche hier besonders laut schallen.

Vogelfütterung

Die Vogelfütterung ist nicht gestattet.

Infomaterial

Hausordnung (Stand 4.2016)