Hinweise zur Tierhaltung in unseren Genossenschaftswohnungen
Für viele Menschen ist ein Haustier ein treuer Wegbegleiter und wird zum festen Bestandteil der Familie. Damit das so bleiben kann, möchten wir hier Hinweise zur Tierhaltung geben.
Grundsätzlich bedarf die Tierhaltung der Genehmigung durch die Genossenschaft. Diese Genehmigung setzt die Einhaltung der Hausordnung der WBG voraus. Danach sind die Tiere so zu halten, dass Belästigungen, Ruhestörungen, Beschädigungen, Verunreinigungen usw. ausgeschlossen sind. Bei Verstößen kann die Genehmigung zur Tierhaltung auch widerrufen werden.