Tiere zu Hause

Hinweise zur Tierhaltung in unseren Genossenschaftswohnungen

Für viele Menschen ist ein Haustier ein treuer Wegbegleiter und wird zum festen Bestandteil der Familie. Damit das so bleiben kann, möchten wir hier Hinweise zur Tierhaltung geben.

Grundsätzlich bedarf die Tierhaltung der Genehmigung durch die Genossenschaft. Diese Genehmigung setzt die Einhaltung der Hausordnung der WBG voraus. Danach sind die Tiere so zu halten, dass Belästigungen, Ruhestörungen, Beschädigungen, Verunreinigungen usw. ausgeschlossen sind. Bei Verstößen kann die Genehmigung zur Tierhaltung auch widerrufen werden.

Was ist im Vorfeld zu bedenken?

Damit am Ende weder das Tier noch der Besitzer enttäuscht werden, sollte man sich schon bei der Auswahl des Haustieres Gedanken machen und sich folgende Fragen stellen:

  • Passt das Haustier in ein Mehrfamilienhaus?
  • Haben wir ausreichend Platz für unser neues Familienmitglied?
  • Können wir die Betreuung des Tieres im ausreichenden Umfang (Zeitbedarf) absichern?
  • Könnte es zur Störungen oder Belästigungen anderer Mitbewohner kommen?
  • Können wir uns die Kosten für die Tierhaltung sowie Tierarztbesuche leisten?

Was ist zu beachten?

Die meisten Tierbesitzer sind sehr umsichtig und vernünftig. Dennoch gibt es leider Ausnahmen und es kommt immer wieder zu Ärgernissen, weil Hunde nicht ordnungsgemäß gehalten werden. Deshalb verweisen wir hier noch einmal auf die wesentlichen Punkte der Hausordnung und auf die Gefahrenabwehrverordnung der Lutherstadt Wittenberg:

  • Grünanlagen (einschließlich Hausgrünanlagen) dürfen nicht verunreinigt werden
  • der Kot des eigenen Hundes muss sofort beseitigt werden
  • Hunde sind außerhalb der Wohnung an der Leine zu führen
  • Hundegebell ist zu vermeiden

Helfen Sie mit, dass sich alle Anwohner gemeinsam wohl fühlen können und sich niemand über ein Haustier beschweren muss. Dann haben auch die Haustierbesitzer mehr Freude mit ihrem Tier.

Genehmigungen

Antrag Tierhaltung