Mit den nachfolgenden Partnergenossenschaften besteht eine Vereinbarung zur gegenseitigen Nutzung der Gästewohnungen. Wenn Sie also in der betreffenden Stadt eine günstige Unterkunft benötigen, können Sie eine dieser Gästewohnungen anmieten.
Bitte wenden Sie sich direkt an die zuständige Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter der Partnergenossenschaft und klären Sie mit diesen die Einzelheiten der Buchung. Dazu haben wir Ihnen in der nachfolgenden Übersicht die jeweiligen Ansprechpartner benannt.
Es ist vereinbart, dass Ihr Mitgliedsausweis bei der WBG als Legitimation bei den Partnergenossenschaften dient. Sollten Sie nicht im Besitz eines solchen Ausweises sein, können Sie diesen jederzeit bei unserer Frau Kühne - Telefon 03491-614074 - anfordern.